… das Glühbirnenverbot?

GlühbirnenverbotZum 01. September 2009 trat die erste Stufe der „EU-Glübirnenverordnung“ in Kraft. Der eine oder andere fragte sich im ersten Moment leicht verunsichert, welche Auswirkungen dies auf die alljährliche Weihnachtsbeleuchtung hat - denn die ist ja vielerorts auch mit Glühbirnen ausgestattet. Hier galt zunächst einmal Entwarnung. In der Europäischen Verordnung 244/2009 (sog. Glühlampenausstieg) wurde die stufenweise Umstellung auf energieeffizientere Leuchtmittel, also auf Leuchtmittel mit weniger Energieverbrauch, geregelt.

Konkret läuft seit dem 01. September 2009 der Verkauf von matten Glühbirnen alter Bauart und von 100 W Glühbirnen aus. In klassischen Weihnachtsdekorationen leuchten jedoch überwiegend Glühbirnen zwischen 7 und 30 Watt. Diese fallen ab 2012 unter die Verbote, wenn Sie nicht eine bestimmte Energieeffizienz aufweisen, was sie in der Regel nicht tun.

Neben dem Umstand, dass 2012 sozusagen vor der Tür steht, sprechen vor allem zwei Aspekte dafür, sich Gedanken über die Weihnachtsbeleuchtung zu machen: Ganz generell der Umweltschutz und die Ressourcenschonung. Zurecht beinhaltet die Kritik am alljährlichen Lichterschmuck zu Weihnachten immer den Hinweis auf den bisher immensen Energiebedarf. Eine durchschnittliche klassische Straßenüberspannung mit rund 100 Glühbirnen liegt immerhin bei rund 700 Watt. Stattet man dieselbe Dekoration mit modernen LED-Birnen aus, liegt der Strombedarf nur noch bei 100 Watt. Eine Ersparnis von rd. 86 %.

Der zweite Aspekt liegt damit auf der Hand. Kostensenkung. Zwar verursacht die erste Anschaffung einer LED-Lichtdekoration höhere Kosten als bei herkömmlichen Elementen. Diese amortisieren sich jedoch auf mehreren Wegen: neben der Reduktion der Stromkosten um bis zu 85%, werden die Wartungskosten erheblich gesenkt, da LED-Leuchten eine deutlich höhere Lebenserwartung haben als Glühbirnen.

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